Entsorgungs- und Umweltbestimmungen
BatteriegesetzAltbatterien dürfen nicht in den HausmüllVerbraucher sind verpflichtet, Batterien zu einer geeigneten Sammelstelle in der Kommune oder beim Handel wie dem real Markt zu bringen. Dort können sie unentgeltlich zurückgegeben werden. Eine örtliche Sammelstelle finden Sie hier: www.ear-system.de/ear-verzeichnis/sammel-und-ruecknahmestellen Die Mülltonne bedeutet: Batterien und Akkus dürfen nicht in den Hausmüll.
ElektronikgerätegesetzAlte Elektronikgeräte gehören nicht in den HausmüllLiebe Kunden, als Besitzer eines alten Elektro- oder Elektronikgerätes sind Sie gesetzlich verpflichtet, dieses einer vom unsortierten Hausmüll getrennten Entsorgung zuzuführen. Die Regelung betrifft alle elektronischen und elektrischen Geräte, von der elektrischen Zahnbürste bis zum Heimsolarium, von der Waschmaschine bis zur Digitalkamera, egal wie alt.
Die separate Sammlung dieser Geräte soll einerseits die Wiederverwendung sowie eine Verwertung wertvoller Teile dieses Gerätes sicherstellen und andererseits negative Folgen im Rahmen der Entsorgung für die Umwelt vermeiden helfen. Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit alle Elektro- oder Elektronikgeräte mit einer Kantenlänge unter 25cm in jedem real Markt in Ihrer Nähe abzugeben. Bitte stellen Sie vor der Entsorgung eines Altgerätes unbedingt zweierlei sicher: Sorgen Sie bitte dafür, dass alle personenbezogenen Daten, die auf dem zu entsorgenden Altgerät gespeichert sind, von Ihnen eigenverantwortlich gelöscht worden sind. Stellen Sie bitte weiterhin sicher, dass Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, vor der Abgabe von diesem Gerät getrennt worden sind. Das Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne besagt, dass Sie Elektro und Elektronikgeräte getrennt vom unsortierten Hausmüll entsorgen müssen. Eine örtliche Sammelstelle finden Sie hier: www.ear-system.de/ear-verzeichnis/sammel-und-ruecknahmestellen |